Quante Netzwerke GmbH
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30659 Hannover
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Softswitch-Systeme

Das die IP-basierenden Netze mit den daraus resultierenden neuen Möglichkeiten (Stichwort: Next Generation Network, kurz NGN genannt) längst nicht mehr im Entwicklungsstadium sind, ist allgemein bekannt. In diesem Zusammenhang kommt das Session Initiation Protocol (SIP) zum tragen. Neue Dienste für den Konsumerbereich, wie die Sprachübertragung über Datennetze (Voice over IP, kurz VoIP) und moderne Applikationen (Unified Messaging, kurz UMS) finden Ihre Verbreitung.

Dies führt zu einer sukzessiven Veränderung des alternativen Carrier-Marktes. Doch dadurch bieten sich wirtschaftlich und technisch Interessante Möglichkeiten solche Netze sanft zu migrieren, um die neuen Anforderungen des Marktes zu bedienen.

Quante Netzwerke GmbH bietet im Rahmen von diversen Partnerschaften die passenden Technologien. Solche Softswitch-Systeme ermöglichen das Zusammenschalten unterschiedlicher Netzinfrastrukturen, also den vorhandenen TDM basierenden Netze (Anbindung über QSIG, DSS1, SS7, V5.2) mit den modernen IP-basierenden VoIP-Netzen (Anbindung über SIP, H323).

Des weiteren kann durch die Skalierbarkeit ganz individuell die entsprechende Teilnehmergröße berücksichtigt werden. Wichtige Applikationen wie Kundendatenbanken, Billing-Systeme oder Lawful Interception können ebenfalls über ein Softswitch-System abgedeckt werden. Die entsprechende Redundanzmöglichkeit der aktiven Systemkomponenten (System-CPU, Ports, Netzteile und Lüfter) erlaubt eine hohe Verfügbarkeit (99.999%) für ein entsprechendes Niveau gegenüber den Kunden.

Ein weiterer positiver Effekt ist der leicht zu implementierende Einsatz von Überwachungssystemen (Lawful Interception), die von der Bundesnetzagentur (BnetzA) im Rahmen der TR TKÜ-Verordnung vorgegeben wird. Dort heißt es, dass die alternativen Carrier bei bestimmten Teilnehmergrößen (in Abhängigkeit der Dienste eMail, Sprache, Fax, Mobilfunk, etc) solch ein Überwachungssystem bereit stellen müssen, um aufkommende Anfragen von Justizbehörden bedienen zu können.



Lawful Interception

Das Serviceangebot der Quante Netzwerke GmbH wird um ein Lawful Interception Center (LIC) erweitert. Betroffenen Carriern und Providern, die im Rahmen der TR TKÜ-Verordnung Überwachungssysteme (Lawful Interception - LI) bereit stellen müssen, können wir diese Überwachungsdienste anbieten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Zu klärende Fragen wie die gesetzlichen, organisatorischen und juristischen Richtlinien, als auch Erweiterungen bezüglich des benötigten technischen Aufwands bleiben so erspart und sichern den Unternehmensumsatz durch freibleibende Investitionen in Kerngeschäfte:


Anbindung zum Verpflichteten (Kunden)

Die Kommunikationsüberwachung von Personen ist ein sensibles Thema und wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die Quante Netzwerke GmbH hat sich diesem Thema gestellt und eine entsprechende Infrastruktur zur Durchführung potentieller Maßnahmen realisiert.

Um den Anforderungen einer gesicherten Übertragung von Ereignisdaten gerecht zu werden, wird die Anbindung von TK-Systemen des Verpflichteten (Kunden) zum Erfüllungsgehilfen (Quante Netzwerke) via gesicherter und verschlüsselter VPN-Tunnel realisiert.

Quante Netzwerke GmbH stellt dabei als Erfüllungsgehilfe in gesicherten Räumlichkeiten eine zentrale VPN-Plattforn. Im Falle einer angeordneten LI-Maßnahme wird von dieser zentralen VPN-Plattform aus der VPN-Tunnel zum jeweiligen Verpflichteten aufgebaut.

Das Gegenstück zur zentralen VPN-Plattform stellt die Quante Netzwerke dem jeweiligen Verpflichteten (Kunden) fertig konfiguriert zur Verfügung.

Im Falle von angeordneten Überwachungsmaßnahmen wird vom LIC ein VPN-Tunnel zum entsprechenden Kunden aufgebaut, über den die Ereignisdaten an das LIC übertragen werden.



Aktuelles zur Vorratsdatenspeicherung:

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15- stellige IMEI- Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP- Adressen der Gesprächspartner erfasst werden. Für Internet Zugänge müssen neben den IP- Adressen auch die Anschlusskennung, die Startzeit und Dauer gespeichert werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste.


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